Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 1. August 2024

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") finden Anwendung auf alle Vertragsbeziehungen der Omnifact GmbH, Hansaallee 154, 60320 Frankfurt, Deutschland ("Omnifact") mit dem Vertragspartner ("Kunde"). Es gelten jeweils die beim Vertragsschluss aktuellen AGB, die auf der Homepage von Omnifact jeweils in der aktuellen Fassung abrufbar sind.

1.2 Alle Leistungen und Angebote von Omnifact erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Die AGB sind Bestandteil aller Verträge zwischen dem Kunden und Omnifact. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen und Angebote, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden oder nicht ausdrücklich auf diese verwiesen wird.

1.3 Alle Leistungen und Angebote von Omnifact sowie diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

1.4 Entgegenstehende oder abweichende AGB oder sonstige Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Omnifact und der Kunde (gemeinsam die "Parteien") dies ausdrücklich vereinbaren, selbst wenn Omnifact Leistungen in Kenntnis der AGB oder sonstigen Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführt.

2. Vertragsschluss

2.1 Alle Angebote von Omnifact sind freibleibend.

2.2 Der Vertrag zwischen Omnifact und dem Kunden kommt durch die Annahme des Angebots zustande. Die Annahme kann auch per E-Mail oder über das Abschlussformular über die Website erfolgen.

2.3 Für den Vertragsschluss ist es zwingend erforderlich, dass die Omnifact Auftragsverarbeitungsvereinbarung durch den Kunden akzeptiert wird und diese zwischen den Parteien wirksam vereinbart wird. Auch dies ist per E-Mail oder über das Abschlussformular über die Website möglich.

3. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

3.1 Gegenstand dieses Vertrags ist die Bereitstellung der in der jeweiligen Bestellbestätigung bezeichneten Omnifact Software ("Software") durch Omnifact an den Kunden in Form der Anwendersoftware, über eine Datenfernverbindung dem Kunden als Software-as-a-Service Leistung ("SaaS") zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird sowie die Bereitstellung von Speicherplatz für die vom Kunden durch Nutzung der Software erzeugten und/oder eingebrachten Daten (die "Datensätze") und die Einräumung von Nutzungsrechten an der Software.

3.2 Omnifact gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Diese Gewährleistung gilt ausdrücklich nicht für die Verfügbarkeit der KI-Systeme von Drittanbietern auf welche die Software Zugriff nimmt.

3.3 Der Quellcode ("Source Code") der Software ist grundsätzlich kein Vertragsgegenstand und kann nur dann Teil des Vertragsgegenstandes werden, soweit dies ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart wird.

3.4 Für die Beschaffenheit der Software ist die von Omnifact ausgelieferte Leistungsbeschreibung abschließend maßgeblich. Eine davon abweichende Beschaffenheit der Software schuldet Omnifact nicht. Eine solche Verpflichtung kann der Kunde insbesondere nicht aus Darstellungen der Software in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung von Omnifact, sowie von deren Angestellten oder Vertriebspartner herleiten, es sei denn, Omnifact hat die von der Leistungsbeschreibung abweichende Beschaffenheit ausdrücklich schriftlich bestätigt.

3.5 Omnifact kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Software jederzeit aktualisieren oder weiterentwickeln und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Omnifact wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.

3.6 Soft- und Hardwareinstallationen, Einweisungen und Schulungen werden nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung zwischen Omnifact und dem Kunden Bestandteile der Leistungspflicht und sind grundsätzlich vergütungspflichtig.

4. Testversion, Registrierung, Account und Haftung

4.1 Omnifact bietet dem Kunden auf ihrer Website (https://omnifact.ai/) die Möglichkeit, sich ein Nutzer-Konto ("Account") anzulegen.

4.2 Der Kunde kann mit diesem Account eine kostenlose Testversion der Software ("Testversion") mit eingeschränkten Features nutzen. Der Funktionsumfang der jeweiligen Lizenzoptionen kann dieser Seite entnommen werden: https://omnifact.ai/pricing

4.3 Der Kunde hat die Möglichkeit, eine Lizenz zu erwerben und seinen Account auf die Vollversion der Software zu upgraden indem er den Vertrieb (sales@omnifact.ai) kontaktiert oder in der Team-Verwaltung eine Änderung des geplanten Planes vornimmt.

4.4 Die Registrierung ist nur juristischen Personen erlaubt und darf nur von einer natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss und die berechtigt ist, den Kunden in Bezug auf den Abschluss des Vertrages rechtsgeschäftlich zu vertreten.

4.5 Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die Zugangsdaten zu seinem Account vor unberechtigten Zugriffen Dritter angemessen zu schützen.

4.6 Das Anlegen mehrerer Accounts für das selbe Unternehmen ist unzulässig.

4.7 Omnifact übernimmt für die Testversion keinerlei Wartungs- und/oder Supportverpflichtungen.

4.8 Omnifact macht keine Zusagen zur Mangelfreiheit der Testversion und gibt keine entsprechenden Garantien ab.

4.9 Der Kunde nutzt die Testversion kostenfrei. Die Gewährleistung beschränkt sich daher nur auf arglistig verschwiegene Sach- und Rechtsmängel (vgl. § 600 BGB). Im Übrigen sind die Mängelrechte des Kunden ausgeschlossen.

4.10 Der Kunde ist nicht befugt, etwaige Mängel der Testversion selbst zu beheben oder durch Dritte beheben zu lassen.

5. Nutzungsregeln und Sperrung des Accounts

5.1 Der Kunde ist für alle Nutzungen der Software mit seinem Account verantwortlich.

5.2 Die Nutzung er Software für rechtswidrige und strafbare Zwecke ist untersagt.

5.3 Der Kunden ist es untersagt, die Software zur Generierung von pornographischen, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, sexistischen oder rassistischen Inhalten zu verwenden.

5.4 Der Kunde ist für sämtliche von ihm hochgeladenen Daten selbst verantwortlich. Omnifact führt keine Prüfung der Vollständigkeit, der Plausibilität oder des Inhalts der über den Account hochgeladenen Daten durch.

5.5 Omnifact ist berechtigt, den Zugang zur Software bzw. zum Account ganz oder teilweise, vorübergehend auszusetzen bzw. den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus dem Vertrag einschließlich dieser AGB, insbesondere dieser Nutzungsregeln, verletzt.

6. Verwendung Künstlicher Intelligenz ("KI")

6.1 Dem Kunden ist bekannt, dass die Software auf KI-Systeme von Drittanbietern (z.B. Mistral AI, OpenAI, Microsoft, Anthropic, oder Google; insgesamt nachfolgend "LLM-Anbieter") zurückgreift. Die Parteien sind Nutzer solcher KI-Systeme.

6.2 Der Kunde erkennt an, dass es sich bei etwaigen Auswertungen der Software, die hierzu auf LLM-Anbieter zurückgreift, lediglich um Annahmen handelt, die auf Grund von Wahrscheinlichkeiten getroffen wurden und deren Qualität insbesondere von der Qualität der vom Kunden eingespeisten Datensätze abhängt. Zu den vertragsgegenständlichen Leistungen zählt daher explizit nicht die Richtigkeit der Auswertungen der Software.

6.3 Omnifact wird im Rahmen der Vereinbarungen mit den LLM-Anbietern darauf hinwirken, dass die KI-Systeme auf Servern innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums betrieben werden. Gegebenenfalls können technische Gründe der LLM-Anbieter es erfordern, dass Serverstandorte in den USA oder anderen Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums genutzt werden müssen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Datenbestände und andere Informationen, die bei der Nutzung der Software entstehen, an die LLM-Anbieter übermittelt und von diesen verarbeitet werden.

6.4 Der Kunde hat die Möglichkeit einzelne LLM-Anbieter für die verwaltete Organisation freizugeben und zu aktivieren. In Absprache mit unserem Support können auch selbstgehostete LLMs in Omnifact eingebunden werden.

7. Verfügbarkeit

7.1 Der Kunde erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der Software technisch nicht realisierbar ist. Omnifact bemüht sich jedoch, die Software möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von Omnifact stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Störungen bei Drittanbietern, Stromausfälle etc.), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Software führen.

7.2 Omnifact ist es unbenommen den Zugang zur Software aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht in ihrem Machtbereich stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken.

7.3 Omnifact gewährleistet eine Verfügbarkeit seiner Serviceleistungen von 99,5% im Jahresmittel. Diese Service Level Agreement (SLA) bezieht sich auf die reine Netzwerkverfügbarkeit unserer Plattform, ausgenommen geplante Wartungsarbeiten, sowie Ereignisse, die außerhalb unserer Kontrolle liegen (höhere Gewalt, Handlungen Dritter etc.).

8. Support Services

8.1 Omnifact bietet Support via E-Mail (support@omnifact.ai) an. E-Mails werden von Montag bis Freitag (i.d.R. von 9:00 Uhr bis 17 Uhr - Servicezeiten) bearbeitet und in diesem Zeitraum innerhalb eines Arbeitstages beantwortet.

8.2 Omnifact nimmt Support-Meldungen des Kunden ("Tickets") jederzeit als E-Mail-Anfragen entgegen. Die Bearbeitung der Tickets erfolgt während der Servicezeiten.

8.3 Der Support behebt Fehler zu den Supportzeiten. Fehler werden nach den folgenden Maßgaben behoben:

  1. Fehler, die zu einer unerheblichen Beeinträchtigung des Arbeitens mit der Software führen (bspw. unerwünschtes, aber schließbares Fehler; Rechtschreibfehler in der Eingabemaske, etc.), werden nach Wahl von Omnifact mit einer Umgehungslösung oder im Rahmen eines geplanten Updates behoben.
  2. Fehler, die zu einer erheblichen Herabsetzung der Brauchbarkeit der Software im Betrieb des Kunden führen (z.B. Ausfall zentraler Funktionalitäten), werden von Omnifact mit in angemessener Zeit mit einer Umgehungslösung oder einem Patch behoben.

9. Mitwirkungspflichten des Kunden

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Erbringung der von Omnifact geschuldeten Leistungen notwendigen und zumutbaren Mitwirkungspflichten auf eigene Kosten zu erfüllen. Spezifische Mitwirkungspflichten sind gesondert zu vereinbaren.

9.2 Der Kunde ist insbesondere dazu verpflichtet,

  1. Störungen im Betrieb der Software unverzüglich an Omnifact zu melden;
  2. die Software durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern, insbesondere sämtliche Zugangsdaten geschützt zu verwahren.

10. Vergütung

10.1 Der Kunde ist verpflichtet, an Omnifact die im Rahmen der Bestellung vereinbarte Vergütung zu zahlen.

10.2 Die Vergütung für die Nutzung der Software ist entsprechend der mit dem Angebot bestätigten Zyklen zu zahlen. Sie wird erstmals bei Vertragsschluss und anschließend zu Beginn des jeweiligen Vertragsmonats (bei monatlicher Abrechnung) oder Vertragsjahres (bei jährlicher Abrechnung) in Rechnung gestellt. Die Inbetriebnahme der Software setzt die Begleichung der ersten Rechnung voraus. Erhöht sich die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer ("User"), erhöht sich die Vergütung entsprechend. Im Falle einer unterjährigen Änderung werden die zusätzlichen Leistungen, bei jährlicher Abrechnung, bis zur nächsten jährlichen Rechnungsstellung separat monatlich abgerechnet.

10.3 Die Zahlungsfrist für die Vergütung beträgt jeweils 14 Tage ab Rechnungszugang. Wenn der Kunde nicht rechtzeitig zahlt, ist er nach Ablauf der genannten Frist in Verzug, ohne dass hierfür eine Mahnung erforderlich ist. Wird ein fälliger Betrag nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen, sind die gesetzlichen Verzugszinsen auf den ausstehenden Rechnungsbetrag zu zahlen.

10.4 Die vereinbarte Vergütung kann von Omnifact jährlich nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) angemessen angepasst werden. Eine Anpassung kann frühestens nach einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten erfolgen, anschließend jährlich. Omnifact wird den Kunden mindestens drei Monate im Voraus über die Anpassung unterrichten. Für eine Anpassung sind insbesondere folgende Umstände zu berücksichtigen

  1. Veränderung bei Omnifact anfallender Kosten, soweit die Veränderungen nicht von Omnifact zu vertreten sind und zu einer Änderung der Höhe der Gesamtkosten der Vertragserfüllung führen und
  2. Änderungen des vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellten Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI). Bei einer Erhöhung der bis zum Zeitpunkt der Anpassung geltenden Vergütung um mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Inkrafttreten der Erhöhung zu kündigen.

10.5 Leistungen, die in diesem Angebot nicht aufgeführt sind, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Vergütung ist zwischen den Parteien abzustimmen. Omnifact ist nicht zur Erbringung zusätzlicher Leistungen verpflichtet, solange der Kunde der Übernahme der zusätzlichen Kosten nicht zugestimmt hat.

10.6 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

11. Rechteeinräumung und geistiges Eigentum

11.1 Der Kunde erhält an der jeweils aktuellsten Version der Software für die vertraglich festgelegte Anzahl an Usern ein einfaches, nicht unterlizenzierbares und nicht abtretbares, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränktes Recht, die Software nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen.

11.2 Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Eine weitergehende Nutzung der Software durch den Kunden ist nicht gestattet.

11.3 Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.

11.4 Etwaige von Omnifact verwendete Open-Source-Software ist urheberrechtlich geschützt und unterliegt eigenen Lizenzbedingungen, deren Inhalt diesen AGB vorgeht. Sofern die Software Komponenten von Open-Source-Software enthält, werden diese und deren jeweilige Lizenzbedingungen in gesonderter Anlage genannt.

11.5 Soweit in den Open-Source-Lizenzbedingungen nicht ausdrücklich abweichend geregelt, wird für die Verschaffung von Nutzungsrechten an Open-Source-Software von Omnifact keine Lizenzgebühr erhoben. Die zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Vergütung erstreckt sich deshalb grundsätzlich nicht auf die Open-Source-Software.

11.6 Unbeschadet der Regelungen zur Vertraulichkeit in Ziffer 15 dieser AGB ist es Omnifact untersagt, die Datensätze auf Dritte zu übertragen oder diesen offen zu legen. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gehen die Parteien davon aus, dass die Datensätze keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Sollten an den Datensätzen gleichwohl urheberrechtliche Schutzrechte bestehen oder zukünftig entstehen, finden die Regelungen dieser Ziffer 10 entsprechende Anwendung.

12. Freistellung

12.1 Für den Fall, dass ein Dritter gegenüber Omnifact die Verletzung seiner Rechte aufgrund eines Verhaltens des Kunden im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Leistungen behauptet, z.B. durch die unsachgemäße Nutzung der Software durch den Kunden, wird der Kunde Omnifact von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen des Dritten auf erstes Anfordern freistellen und jeglichen Schaden, der Omnifact wegen des Rechts des Dritten entsteht, einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallender Gerichts- und Anwaltskosten, ersetzen. Dies gilt nicht, sofern der Kunde nachweist, dass er die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

12.2 Im Falle einer Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und/oder Urheberrechten Dritter durch Omnifact, wird Omnifact nach eigener Wahl und auf eigene Kosten dem Kunden das erforderliche Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich, wird Omnifact die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung abzüglich eines angemessenen Nutzungsentgelts zurücknehmen. Darüber hinaus wird Omnifact den Kunden in diesem Fall von allen wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter rechtskräftig auferlegten Anwalts- und Gerichtskosten und rechtskräftig festgestellten Schadensersatzansprüchen freistellen, es sei denn, Omnifact weist nach, dass sie die Verletzung nicht zu vertreten hat.

13. Haftung

13.1 Omnifact haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die schuldhafte Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von Omnifact übernommenen Garantie.

13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), ist die Haftung von Omnifact der Höhe nach mit Ausnahme der unter Ziffer 13.1 genannten Fälle begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

13.3 Eine weitergehende Haftung seitens Omnifact besteht nicht. Insbesondere besteht bei der Nutzungsüberlassung keine Haftung von Omnifact für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen nach Ziffer 13.1. oder 13.2 vorliegen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Omnifact.

14. Vertragslaufzeit und Kündigung

14.1 Der Vertrag über die Nutzung der Software wird entsprechend des Angebots für einen Zeitraum entsprechend dem bestätigten Angebot geschlossen.

14.2 Die Laufzeit verlängert, sich bei jährlicher Laufzeit, automatisch jährlich um ein weiteres Jahr, wenn die Vereinbarung nicht durch eine der Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Bei monatlicher Laufzeit verlängert der Vertrag sich automatisch um einen Monat und kann jederzeit für den Folgemonat gekündigt werden.

14.3 Die Kündigung hat in Textform, inkl. E-Mail, zu erfolgen.

14.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

15. Vertraulichkeit

15.1 Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse einschließlich des Inhalts des Vertragswerks sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend "vertrauliche Informationen" genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei ("Empfänger") wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

15.2 Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit dem Vertragswerk beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

15.3 Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.

15.4 Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht soweit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.

15.5 Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die

  1. bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Rahmenvertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
  2. die der Empfänger unabhängig von diesem Rahmenvertrag entwickelt hat;
  3. der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Rahmenvertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.

Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.

15.6 Mit Beendigung des gesamten Vertragswerks werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.

15.7 Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt für die Laufzeit des gesamten Vertragswerks sowie für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung des letzten unter diesem Rahmenvertrag geschlossenen Vertrags.

16. Datenschutz

16.1 Die Parteien verpflichten sich, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), einzuhalten.

16.2 Zur Wahrung der datenschutzrechtlichen Anforderungen schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gem. Art. 28 DSGVO. Der Abschluss dieser Vereinbarung zwischen den Parteien ist zwingende Voraussetzung für den Vertragsschluss.

17. Änderungen der AGB

17.1 Omnifact behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern diese Änderung aufgrund von Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen oder anderen wesentlichen Änderungen der zugrundliegenden Rahmenbedingungen erforderlich ist.

17.2 Omnifact wird dem Kunden über die Änderung der AGB mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden per E-Mail informieren. Der Kunde ist berechtigt, der Änderung bis spätestens zwei Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden zu widersprechen.

17.3 Widerspricht der Kunde nicht oder nicht fristgerecht in Textform, so gilt dies als Zustimmung des Kunden in die Änderung der AGB und die neuen Regelungen treten zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens gegenüber dem Kunden in Kraft. Dies gilt nicht für Änderungen, die die wesentlichen Vertragspflichten in ihrem Kern modifizieren und/oder das Äquivalenzverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung wesentlich beeinträchtigen.

17.4 Widerspricht der Kunde fristgerecht der Änderung der Nutzungsbedingungen, so hat Omnifact die Wahl, das von der Änderung betroffene Vertragsverhältnis mit dem Kunden unter Fortgeltung der alten Regelung fortzusetzen oder es fristlos zum Datum des Wirksamwerdens der geplanten Änderung zu kündigen.

17.5 Omnifact wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf das Kündigungsrecht der Omnifact, die von dem Kunden einzuhaltende Widerspruchsfrist und die Folgen eines Widerspruchs besonders hinweisen.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des CISG.

18.2 Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist Frankfurt am Main.

18.3 Omnifact ist berechtigt, sich zum Zwecke der Vertragserfüllung auch Dritter als Erfüllungsgehilfen bedienen.

18.4 Gegen Forderungen der Omnifact kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen (Forderungen) aufrechnen.

18.5 Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrecht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zu

18.6 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus oder aufgrund der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Frankfurt am Main.

18.7 Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.